Aufzug-Notruf
Gewerblicher Aufzug-Notruf
Nach geltender Betriebs-Sicherheits-Verordnung (BetrSichV) müssen alle Aufzüge bis Ende 2020 über ein funktionsfähiges 2Wege (Anmerkung: 2Wege bedeutet bei Aufzugnotrufsystemen sprechen und hören) Notrufsystem verfügen. Die Notrufsysteme müssen rund um die Uhr (24/7) eine ständig besetzte Stelle erreichen. Hier empfiehlt sich selbstverständlich unsere Alarmempfangsstelle. Eine Hupe z. B. als akustische Notrufeinrichtung, die lediglich im Bereich des Aufzuges (Treppenhaus / Pförtnerei / Sekretariat) akustisch alarmiert, ist dann nicht mehr zulässig. Nach Ablauf der Frist drohen bei Nichteinhaltung die Stilllegung des Aufzugs und empfindliche Geldbußen.
Eine weitere Übergangsfrist läuft dann im Jahre 2022 aus. Bis dahin müssen alle Aufzug-Notrufanlagen verpflichtend auf eine nach mindestens EN 50518-Kategorie 2 zugelassene Alarmempfangsstelle aufgeschaltet werden, wie wir Sie hier in Lübeck betreiben. Geschieht dies nicht, folgen auch hier die Stilllegung des Aufzuges sowie ebenfalls empfindliche Geldbußen.
Was die einzusetzende Übertragungstechnik angeht, muss bei der Alarmaufschaltung von Aufzug-Notrufanlagen auch die EN 50136-1 (wie bei Gefahrenmeldeanlagen) eingehalten werden. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen fest, die der Alarmübertragung zwischen einer Gefahrenmeldeanlage (eben auch eines Aufzug-Notrufes) und einer Alarmempfangsstelle dienen. Auch hier besteht also dringender Prüf– und ggfls. Handlungsbedarf für die Betreiber von Aufzug-Notrufanlagen, ob die genutzte Übertragungstechnik auch dieser EN-Norm entspricht.
In Zusammenarbeit mit Hansa Alarm Lübeck und MS Mikroprozessor-Systeme AG bieten wir sog. Betreibermodelle an, bei denen wir die notwendige Technik und Dienstleistung für Ihren Aufzug Rechts– und DIN-konform zur Verfügung stellen und betreiben. Beinhaltet ist hierbei die
- Finanzierung
- Installation
- Alarmaufschaltung auf unsere DIN EN 50518 anerkannte Alarmempfangsstelle
- Wartung
- Entstörung und
- Personenbefreiung
zu einem monatlich fest planbaren Preis. Lediglich etwaige Aufwendungen für Personenbefreiungen werden aufwandsbezogen abgerechnet. Selbstverständlich können Sie auch Ihre bestehenden Aufzug-Notrufanlagen auf unsere Alarmempfangsstelle schalten, wenn diese den entsprechenden Norm-Vorgaben entspricht. Insofern sprechen Sie uns gerne an. Wir finden immer eine gemeinsame und optimale Lösung.
Unsere Kontaktdaten
Lübecker Wachunternehmen
Dr. Kurt Kleinfeldt GmbH
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